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Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel an Tankstellen in Rheinland-Pfalz und Saarland

In Rheinland-Pfalz und Saarland halten sich viele Tankstellen nicht an die 12-Uhr-Regel für den Verkauf von Kraftstoffen an Minderjährige. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass fast jede fünfte Tankstelle gegen diese Vorschrift verstößt.

Mia Peters10. Juni 20261 Min. Lesezeit

In Rheinland-Pfalz und Saarland verstoßen zahlreiche Tankstellen gegen die gesetzliche 12-Uhr-Regel, die den Verkauf von Kraftstoffen an Minderjährige eindämmen soll. Eine neue Untersuchung hat ergeben, dass fast jede fünfte Tankstelle in diesen Bundesländern diese Vorschrift nicht einhält. Die Regelung sieht vor, dass der Verkauf von Benzin und Diesel an unter 18-Jährige vor 12 Uhr mittags untersagt ist, um den Missbrauch von Kraftstoffen, insbesondere für illegale Freizeitaktivitäten, zu verhindern.

Die Überprüfung der Tankstellen zeigt, dass viele Betreiber nicht ausreichend geschult sind oder die Vorschriften nicht richtig umsetzen. Dies wirft Fragen zur Wirksamkeit der entsprechenden Kontrollen und der Aufklärung der Tankstellenpächter auf. Die zuständigen Behörden haben bereits angekündigt, die Kontrollen zu intensivieren und auf die Einhaltung der Regelungen zu drängen. Experten fordern zudem eine bessere Sensibilisierung der Betreiber und eine Erhöhung der Strafen bei Verstößen, um die Sicherheit und den Schutz minderjähriger Nutzer zu gewährleisten.

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